Antrag Fördermitgliedschaft
Verantwortung mittragen. Mitgestalten.
Die Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft steht allen offen, die die Ziele des Vereins ideell, fachlich oder finanziell unterstützen: natürlichen und juristischen Personen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Parteizugehörigkeit. Fördermitglieder sind nicht nur Unterstützer, sondern Teil des Vereins. Sie tragen Verantwortung mit und gestalten mit.
Fördermitglieder haben ein eingeschränktes Stimmrecht in der Mitgliederversammlung: Sie stimmen mit bei der Wahl der Beisitzer, des Schatzmeisters und der Beiratsmitglieder. Kein Stimmrecht haben sie bei der Wahl der Vorsitzenden, bei der Entlastung des Vorstands, bei Satzungsänderungen und bei Beschlüssen über die Mitgliedsbeiträge (§ 7 der Satzung). Sie können in den Beirat gewählt werden, für die Ämter des Schatzmeisters und eines Beisitzers kandidieren und als Beauftragte, Sprecher, Referenten, Projektverantwortliche oder Repräsentanten des Vereins eingesetzt werden. Der Vorsitz ist ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.
Aktiv oder passiv
Die Fördermitgliedschaft kann aktiv oder passiv ausgeübt werden. Die gewünschte Form wählen Sie im Antrag.
- Aktive Fördermitgliedschaft: Sie bringen sich inhaltlich und organisatorisch ein, beteiligen sich an Aktivitäten und Projekten und können Anträge, Themen und Anregungen in die zuständigen Gremien einbringen.
- Passive Fördermitgliedschaft: Sie unterstützen den Verein ideell und finanziell, ohne aktive Mitwirkung.
Beitragskategorien
Der Förderbeitrag richtet sich nach der Beitragsordnung. Sie wählen im Antrag Ihre Beitragskategorie.
| Kategorie | Jährlich | Monatlich | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Regulär | 120,00 € | 10,00 € | nicht erforderlich |
| Studenten und Schüler | 60,00 € | 5,00 € | erforderlich |
| Rentner | 30,00 € | nur jährlich | erforderlich |
Als Nachweis für einen ermäßigten Beitrag genügt eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung, des Schülerausweises oder des Rentenbescheids. Beim Online-Antrag reichen Sie den Nachweis nach dem Absenden per E-Mail an mitgliedschaft@juden-fuer-deutschland.de oder per Post nach.
Alternativ als PDF: Sie können den Antrag auch herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Post an Juden für Deutschland e. V., Mörsenbroicher Weg 191, 40470 Düsseldorf oder per E-Mail an mitgliedschaft@juden-fuer-deutschland.de senden.
Juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Stiftungen) beantragen die Fördermitgliedschaft bitte formlos per E-Mail an mitgliedschaft@juden-fuer-deutschland.de. Das Formular auf dieser Seite ist auf natürliche Personen zugeschnitten.
Antrag Fördermitgliedschaft PDF, 289 KB
Zahlung: Bankdaten fragen wir über das Online-Formular nicht ab. Nach der Aufnahme können Sie wählen: entweder Sie richten selbst einen Dauerauftrag ein oder überweisen jährlich, dann brauchen wir keine Unterschrift von Ihnen. Oder Sie erlauben uns den Einzug per Lastschrift; dafür senden wir Ihnen ein Mandat zur Unterschrift.
Unter 18 Jahren: Hier ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Nutzen Sie in diesem Fall bitte den PDF-Antrag.
Antrag online stellen
Der Antrag braucht wenig: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse und die Beitragskategorie. Das Übrige klären wir nach der Aufnahme mit Ihnen. Wenn Sie mehr angeben möchten, klappen Sie unten den Bereich für die weiteren Angaben auf.
Ihr Antrag geht an mitgliedschaft@juden-fuer-deutschland.de. Der Vorstand prüft ihn und entscheidet über die Aufnahme. Danach erhalten Sie Ihre Mitgliedsnummer und die Zahlungsdaten. Nach dem Absenden werden Sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet.
Beide Wege im Überblick
Für Personen jüdischer Herkunft oder jüdischer Zugehörigkeit steht auch der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft bereit. Beide Wege stellen wir auf der Seite Mitglied werden gleichberechtigt vor.
Mitglied werden